Die AB-ND unterhält Kontakte zu verschiedenen Partnern in der Schweiz und im Ausland.
Nationale Kontakte
Die AB-ND koordiniert gemäss Nachrichtendienstgesetz ihre Tätigkeit mit den parlamentarischen Aufsichtsstellen sowie mit anderen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Kantone. Sie tauscht sich auch mit Personen aus, die in irgendeiner Weise mit der Welt der Nachrichtendienste zu tun haben, und beantwortet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel)
Die GPDel hat im Februar 2025 der AB-ND einen offiziellen Besuch abgestattet. Dabei stellte die AB-ND ihre Arbeitsweise im Detail vor, etwa den Aufsichtzyklus und verschiedene Tools sowie zwei Prüfberichte. Ein wertvoller Austausch zu diversen Themen rundete die Präsentationen ab.
Die AB-ND übermittelt jeweils sämtliche ihrer Prüfberichte an die GPDel. Diese behandelt die Berichte und entscheidet, ob sie die AB-ND zusätzlich für eine Präsentation und Diskussion der Berichte einlädt. Im vergangenen Jahr wurde die AB-ND im Mai für eine Präsentation der Berichte 22-18 und 24-10 eingeladen und im November für eine Präsentation der Berichte 24-6 und 25-3 (diese Berichte sind im vorliegenden Tätigkeitsbericht zusammengefasst).
Bundesverwaltungsgericht (BVGer)
Im Berichtsjahr trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des BVGer und der AB-ND zu zwei Sitzungen. An diesen Sitzungen wurden die Praxis des Gerichts zu GeBM und zu Kabelaufklärungsanträgen diskutiert sowie aktuelle Prüfungen und der Prüfplan 2025 der AB-ND vorgestellt. Aus Sicht des BVGer gab es hinsichtlich der GeBM keine Auffälligkeiten. Auch die Anträge zur Kabelaufklärung konnten vom Gericht in der gebotenen Frist bearbeitet werden.
So betraf der Austausch hauptsächlich die vom NDB durchgeführten Operationen. Dies ermöglichte dem BVGer und der AB-ND, ihre jeweiligen Informationen gegenseitig zu überprüfen. Auf diese Weise wird eine vollständige Kontrolle der GeBM von der Ex-ante-Genehmigung bis hin zur Ex-post-Prüfung gewährleistet.
Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
Gestützt auf das Finanzkontrollgesetz, überprüft die EFK den gesamten Finanzhaushalt auf allen Stufen des Vollzugs des Voranschlags und übt durch Stichproben Kontrollen aus, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Insbesondere prüft sie die Bewirtschaftung der Verpflichtungskredite und die internen Kontrollsysteme. Auch die Verwaltungseinheiten des Bundes, welche nachrichtendienstliche Tätigkeiten verrichten und daher der Aufsicht der AB-ND unterstellt sind, fallen in den Aufsichtsbereich der EFK. Deshalb ist eine gute Koordination zwischen den beiden Aufsichtsbehörden wichtig.
Die AB-ND und die EFK können gemäss der Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) Informationen über ihre Aufsichts- und Prüftätigkeit sowie die daraus hervorgehenden Erkenntnisse austauschen, sofern dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Im Jahr 2025 tauschten sich die beiden unabhängigen Aufsichtsbehörden mehrfach schriftlich und mündlich über die generelle Prüfplanung (Jahresplanung) sowie über einzelne Themen und Fragen zu geplanten Prüfungen aus. Eine terminliche Absprache war im Bereich des Dienstes CEA notwendig, da beide Behörden Prüfungen planten. Diesbezüglich verständigte sich die Leiterin der AB-ND an vier verschiedenen Terminen mit dem zuständigen Mandatsleiter der EFK.
Unabhängige Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI)
Mit der anstehenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes soll die bereits bei Inkrafttreten des NDG im Jahr 2017 geplante Übernahme der Tätigkeiten der UKI durch die neu ins Leben gerufene AB-ND umgesetzt werden. Da dieses Vorhaben mit der Auflösung der UKI einhergeht, ist ein frühzeitiger Wissenstransfer sinnvoll. Zu diesem Zweck hielten der Präsident der UKI und die Leiterin der AB-ND daran fest, dass die AB-ND die UKI bei ihren regelmässig stattfindenden Prüfungssitzungen begleitet. Daher nahm auch im Jahr 2025 ein Vertreter der AB-ND an den UKI-Sitzungen teil.
Darüber hinaus tauschten sich der Präsident der UKI und die Leiterin der AB-ND über die Teilnahme der UKI an der European Intelligence Oversight Conference, die dieses Jahr in der Schweiz stattfand, über die internationalen Kontakte der Aufsichtsbehörden sowie über die anstehende NDG-Revision aus.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Im Herbst 2025 fand eine Koordinationssitzung zwischen der AB-ND und dem EDÖB statt. Die AB-ND informierte den EDÖB über die wichtigsten Ergebnisse ihrer abgeschlossenen Prüfungen. Der EDÖB wurde ausserdem über die laufenden und geplanten Prüfungen informiert, soweit diese sich auf die Datenbearbeitungen beziehen. Gegenstand des Austauschs war auch die Umsetzung des Auskunftsrechts gemäss NDG.
Kantonale Dienstaufsichtsorgane (KDAO)
Im Sommer 2024 begann die AB-ND mit Besuchen in den Kantonen. Dieser Zyklus dauerte bis in den Sommer 2025. Gesprächspartnerinnen bzw. -partner waren die Leitenden der KND, allenfalls Sachbearbeitende der KND sowie die jeweiligen KDAO. Die Ergebnisse der Gespräche hat die AB-ND in einem Bericht festgehalten. Einzelne Sachverhalte der Zusammenarbeit der KND mit dem NDB nahm die AB-ND in der Prüfung 25-6 auf.
Was die Aufsichtstätigkeit durch die Kantone betrifft, hat die AB-ND festgestellt, dass es innerhalb der Kantone vielfältige Organisationsformen gibt. Dabei kann die Aufsichtstätigkeit den Polizeikommandantinnen und -kommandanten, der Leitung des zuständigen Departements, einer Person aus einem anderen kantonalen Dienst oder einem unabhängigen Gremium obliegen. Die Organisationsformen hängen von der Grösse der KND oder auch von der Geschichte der Kantone im Bereich der Nachrichtendienste ab.
Die Kantone begrüssten die Besuche und schätzten die Möglichkeit zum freien Austausch. Die Gespräche waren für die AB-ND nützlich und wertvoll. Sie zeigten insbesondere die kantonale Vielfallt an Konstellationen und Bedingungen, Anliegen und Vorgehensweisen.
« Die AB-ND plant eine Tagung im Jahr 2026 für einen Erfahrungsaustausch unter und mit den KDAO. »
Konkret wurde in einigen Gesprächen der Bedarf nach einem Erfahrungsaustausch unter den KDAO zu Aufsichtsthemen und den Best Practices geäussert. Die AB-ND plant eine Tagung im Jahr 2026 für einen Erfahrungsaustausch unter und mit den KDAO. Weiter könnte eine allfällige Zusammenarbeit der AB-ND mit einzelnen KDAO erfolgen, sei es durch eine gemeinsame Prüfung, eine Begleitung der Prüftätigkeit oder auch einen konkreten Austausch zwischen der AB-ND und einer KDAO im Zeitpunkt der Prüfungsplanung und -vorbereitung.
Weitere Treffen
- Chefin und Chef VBS
- Generalsekretär des VBS
- Nachrichtendienstliche Beraterin des VBS
- Leiter Interne Revision des VBS
- (Ehemaliger und neuer) Direktor des NDB
- Chef der Armee
- Chef Kommando Operationen
- Chef des MND und DPSA
- Chef Kommando Cyber
- Chef des Dienstes CEA
- Bundesanwaltschaft
- Direktor der EFK
- Mandatsleiter der EFK
- Direktorin fedpol
- Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
Bürgerinnen und Bürger
Die AB-ND erhielt im Jahr 2025 Anfragen von dreizehn Bürgerinnen und Bürgern.
Internationale Kontakte
Die AB-ND tauscht sich zu Aufsichtsmethoden, -prozessen und -erfahrungen mit im selben Bereich tätigen Aufsichtsbehörden anderer Länder aus. Dieser Austausch erweist sich als konstanter Mehrwert für die Prüfungstätigkeit.
2025 hat die AB-ND an drei Treffen im Ausland teilgenommen und Treffen in Zürich organisiert.
European Intelligence Oversight Network (EION) vom 20. Mai 2025, Brüssel
Das EION ist ein 2018 von der Stiftung Neue Verantwortung (neu: Stiftung interface) gegründetes Netzwerk, das die Kontrolle von Nachrichtendiensten in Europa unterstützt und verbessert. Es bietet Mitarbeitenden von Aufsichtsbehörden und anderen Expertinnen und Experten (z. B. aus der Wissenschaft) eine Plattform für den Austausch. Die Stiftung interface beschäftigt sich mit verschiedenen Themen der IT-Sicherheit, Datenwirtschaft, Digitalisierung und Grundrechte.
Am Workshop des EION in Brüssel nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Europarats sowie weitere Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus elf Ländern teil.
Das Workshopthema wurde aus den Diskussionen im Workshop vom Juni 2022 übernommen. Dessen Schwerpunkt lag auf den Risiken einer unverhältnismässigen Nutzung von werbebasierter Informationsgewinnung (Advertisement Intelligence, ADINT) durch nationale Sicherheitsbehörden.
Ziel des Workshops war es, Informationen von den Delegationen der Aufsichtsbehörden sowie den anwesenden Expertinnen und Experten zu diesem Thema zu sammeln, damit interface einen entsprechenden Bericht verfassen und veröffentlichen kann. Die zentrale Frage lautete: Verfügen die Aufsichtsbehörden derzeit über ausreichende Mittel und Instrumente, um die Verwendung kommerziell beschaffter Daten durch die Nachrichtendienste zu prüfen?
Im vorgelegten Papier schlug interface ein analytisches Schema vor. Dieses beschreibt detailliert die verschiedenen Phasen im Zusammenhang mit dem Zugriff auf und der Nutzung von ADINT-Daten und enthält auch eine Zusammenfassung der für jede Phase identifizierten Risiken.
Ein besonderer Schwerpunkt des Workshops galt den Rechtsgrundlagen in den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und Grossbritannien, da diese Länder über neue Rechtsvorschriften zur Regulierung von ADINT verfügen.
Intelligence Oversight Working Group (IOWG) vom 22. bis 23. Mai 2025, Technical Meeting und Staff Meeting, Kopenhagen
Dänemark organisierte vor dem regelmässigen Staff Meeting erneut ein Technical Meeting, an dem vor allem technisch versierte Fachpersonen der Aufsichtsbehörden teilnahmen. Dieses noch junge Format hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.
Im Anschluss fand das Staff Meeting der IOWG mit Vertreterinnen und Vertretern aus Belgien, Dänemark, England, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz statt; zudem nahm die kanadische Behörde National Security and Intelligence Review Agency (NSIRA) als Beobachterin teil.
Alle Länder hatten im Vorfeld ein Thema nach einer vorgegebenen Struktur – Herausforderung, Lösung, Erfahrungen – vorbereitet und stellten dieses in den Arbeitsgruppen vor.
Im Technical Meeting lag der Schwerpunkt auf Fragen zur KI, etwa zur Prüfung ihres Einsatzes oder zu ihrer Nutzung bei Prüfhandlungen. Weitere Beiträge befassten sich mit Big Data und Datenbanken sowie Hacking-Operationen. Die AB-ND präsentierte das Thema Access to Third-Party Information Systems (Zugriff auf ISD).
Im Staff Meeting standen Prüfmethoden, notwendige Kompetenzen und Wissensvermittlung im Mittelpunkt. Die AB-ND schilderte ihre Erfahrungen mit Personalfluktuation sowie ihren Ansatz zur Rekrutierung und zur Sicherung der für die Aufsicht zentralen Kompetenzen.
« Die AB-ND erhielt Einblicke in Arbeitsweisen anderer Behörden und kann die gewonnenen Erkenntnisse für die eigene Weiterentwicklung nutzen. »
Der offene Austausch in beiden Formaten erwies sich als wertvoll. Die AB-ND erhielt Einblicke in Arbeitsweisen anderer Behörden und kann die gewonnenen Erkenntnisse für die eigene Weiterentwicklung nutzen. Zugleich zeigte sich deutlich, dass alle Länder mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, insbesondere mit dem raschen geopolitischen und technologischen Wandel und der fortlaufenden Sicherstellung der nötigen Aufsichtskompetenzen.
Intelligence Oversight Working Group (IOWG) vom 4. bis 5. November 2025, Technical Meeting, Staff und Chair Meeting, Zürich
Vom 4. bis 5. November 2025 empfing die AB-ND die Mitglieder der IOWG im Rahmen mehrerer Meetings. An einem davon trafen sich die Verantwortlichen der verschiedenen teilnehmenden Aufsichtsbehörden, und die kanadische Aufsichtsbehörde wurde dort formell als Mitglied der Arbeitsgruppe aufgenommen, nachdem sie seit November 2023 Beobachterstatus gehabt hatte. Die Teilnehmenden stellten die Aufsichtslage in ihren jeweiligen Staaten dar und interessierten sich konkret für den Einfluss, den diese auf die geprüften Behörden haben kann, und dafür, wie darüber zu berichten ist. Beim Austausch der Arbeitsgruppe in den Staff Meetings und in den Technical Meetings standen insbesondere die Schwierigkeiten des Zugriffs auf Informationen bei den geprüften Behörden und der zusätzliche Bedarf im Bereich Kooperation im Fokus. Die Teilnehmenden konnten zudem ihre Erfahrungen mit den technischen Aspekten der Prüfungen und insbesondere mit Kryptowährungen austauschen.
European Intelligence Oversight Conference (EIOC) vom 5. bis 6. November 2025, Zürich
Die EIOC fand vom 5. bis 6. November 2025 in Zürich statt. Die Aufsichtsbehörden für die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Schweiz, Litauens und Kanadas boten Präsentationen zu verschiedenen Themen wie dem aufsichtsbezogenen Risikomanagement, den Schwierigkeiten bei der Einrichtung ihrer Einheiten oder den eigenen Herausforderungen aufgrund ihrer Organisationsstruktur. Am zweiten Tag waren insbesondere KI im Aufsichtskontext sowie rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten zur Massenkommunikation durch die Nachrichtendienste Thema. Die EFK präsentierte die neusten KI-Entwicklungen und erläuterte die doppelte Herausforderung, die sich bei der Verwendung dieser neuen Technologien durch die Aufsichtsbehörden oder bei der Verwendung dieser Technologien in den geprüften Diensten stellt. Die Themen wurden danach in einer Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der norwegischen und englischen Aufsichtsbehörden behandelt. Zugleich präsentierten Fachpersonen das Umfeld der Schweiz und Deutschlands im Bereich Erhebung von Daten zur Massenkommunikation. Die Podiumsdiskussion zu diesem Thema ermöglichte einen Vergleich staatlicher Praktiken, einschliesslich jener Frankreichs. Zum Schluss äusserte sich der Nachrichtendienst des Bundes zum Einfluss, den die Aufsicht auf den Dienst haben kann.
Neben Vertreterinnen und Vertretern der AB-ND waren Delegierte aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Kanada, Litauen, den Niederlanden, Norwegen , Österreich, Portugal und Schweden vor Ort. Die EFK, die UKI, der EDÖB, das BVGer und das Sekretariat der GPDel nahmen ebenfalls teil.
